Samstag, 13. Dezember 2008

Herzlich Willkommen


Dies ist ein erster Internetauftritt unseres Vereins !

Aufgrund der Aktualität befassen wir uns momentan vorrangig mit den Folgen der Finanzkrise, insbesondere mit den Folgen der pleite gegangenen Bank Lehman Brothers aus den USA, die bekanntlich ca. 1 Milliarde Schaden in Deutschland hinterlassen hat.



Lehman Brothers Zertifikateschaden
Bestellen Sie hier die aktuelle Infobroschüre zum Problem Lehman Brothers Zertifikateschaden:

E.mail: zertifikateschaden@gmx.de

Infotelefon Lehman Zertifikate 01805-0040859 (0,14 € / Min. aus dem Festnetz; ggf. abweichende Preise aus Mobilfunknetzen)

Den Fragebogen zum sachverhalt Lehman Zertifikate können Sie in die Geschäftsstelle faxen unter 0211 - 88284355


Lehman – Brothers – Citi Bank, Dresdner Bank und andere.

Lehman – Brothers – Citi Bank, Dresdner Bank und andere.
Die Macht der Banken ist sicher nicht zu unterschätzen. Banken haben nicht nur Top Juristen unter Vertrag, sondern setzen notfalls auch Presseprofis zur Meinungsbildung ein.
Zwischen 700 Millionen Euro und 1 Milliarde Euro schwanken zur Zeit die Angaben in den Medien. Diese Summen soll die Lehman Brothers Bank aus Deutschland herausgeholt haben. Ob das Vorgehen der Bankenberater dabei legal oder gemäss den Vorschriften 263 STGB (Betrug) und 264a STGB ( Prospekthaftung) strafrechtlich relevant war werden vielleicht irgendwann einmal deutsche Strafgerichte entscheiden müssen.
In einer beispiellosen bundesweiten Pressekampagne wird seit Samstag, den 29.11.2008, versucht, mit gezielten Falschinformationen die tausende geschädigter Lehman-Opfer erneut in die Irre zu führen. Propagiert wird dabei, das die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt vom 28.11.2008, die die Grundlage für diese Kampagne bildet, die erste sei und grundsätzlich Schadenersatz versagt werde. Zuvor ergangene Urteile, die Sparern bei gescheiterten Anlagen in Zertifikaten vollumfänglich Schadenersatz zusprechen, werden dabei einfach verschwiegen.

Wir erinnern uns: Lehman-Brothers, die ehemals viertgrößte Investmentbank der Welt, brach am 15.09.2009 mit einem großen Krach spektakulär zusammen. Inzwischen scheint sich abzuzeichnen, dass es sich bei Lehman – jedenfalls was die Begebung der Zertifikate anging – um ein groß angelegtes Schneeballsystem gehandelt haben dürfte. Wer unerfahrenen Sparern hochriskante und völlig intransparente als Schuldverschreibungen ausgestalteten Zertifikate verkaufte bzw. ins Depot legte, muss sich berechtigt fragen lassen, ob ein solches Verhalten auch strafrechtlich zu werten ist. Selbstredend ist die Inanspruchnahme auf Schadenersatz bei denen, die den Sparern solche Papiere als sichere Geldanlage angedreht haben.

Es wird nun versucht, durch eine wohl gezielte Pressekampagne (Rundfunk, Printmedien, Internet) den Eindruck zu verbreiten, es wäre der erste Lehman-Prozess und die Gerichte würden den Anlegern den Schadenersatz nicht zubilligen, weil das Landgericht Frankfurt am 28.11.2008 zum Aktenzeichen 2-19 O 62/08 („… im bundesweit ersten Prozess um Geldanlagen in Zertifikate der insolventen US-Bank Lehman Brothers…“) so entschieden habe. Die anderen, zuvor ergangenen Entscheidungen der Gerichte in Hamburg und Leipzig, die geschädigten Zertifikate-Anlegern sehr wohl umfassend Schadenersatz zubilligten, werden dabei mit keinem Wort erwähnt.

Das Landgericht Hamburg hat mit Anerkenntnisurteil vom 30.06.2008 zum Aktenzeichen 319 O 125/08 (Lehman Brothers Treasury Co B.V., Global Champion Zertifikat auf den Global Champion Aktienkorb, emittiert im Februar 2007 mit einer Laufzeit bis Mai 2010, ISIN DE000A0MJHE1) die dortige Bank zu einem Schadenersatz in Höhe von Euro 21.179,13 verurteilt. Ebenso entschied das Amtsgericht Leipzig mit Urteil vom 10.11.2008, Aktenzeichen 115 C 3759/08, zum „Premium Express Defensiv VIII Zertifikat“ und billigte der Anlegerin vollen Schadenersatz zu.

Die Falschdarstellungen dürften wohl kaum Zufall sein. Dahinter, so kann man vermuten, steckt die Überlegung, auf diese Art und Weise geschädigten Anlegern deutlich zu machen, ein rechtliches Vorgehen habe keine Aussicht auf Erfolg, um sie so von der berechtigten Wahrnehmung ihrer Rechte abzubringen.

Denkbar ist durchaus, dass interessierte Kreise diese Falschinformation gezielt streuen, um zu versuchen, entweder von früheren, möglicherweise sogar strafrechtlich relevanten, Handlungen abzulenken oder um das eigene Versagen zu vertuschen.

Im Strafgesetzbuch gibt es den § 264a STGB. Er lautet:
(1) Wer im Zusammenhang mit
1. dem Vertrieb von Wertpapieren, Bezugsrechten oder von Anteilen, die eine Beteiligung an dem Ergebnis eines Unternehmens gewähren sollen, oder
2. dem Angebot, die Einlage auf solche Anteile zu erhöhen,
in Prospekten oder in Darstellungen oder Übersichten über den Vermögensstand hinsichtlich der für die Entscheidung über den Erwerb oder die Erhöhung erheblichen Umstände gegenüber einem größeren Kreis von Personen unrichtige vorteilhafte Angaben macht oder nachteilige Tatsachen verschweigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Im Strafgesetzbuch gibt es den § 263 STGB. Er lautet:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Im BGB gibt es den § 123 I BGB. Er lautet:
Arglistige Täuschung Eine arglistige Täuschung im Sinne des § 123 I BGB liegt vor, wenn jemand bei einem anderen vorsätzlich einen Irrtum hervorruft, um ihn zur Abgabe einer Willenserklärung zu veranlassen.

Die Täuschung kann durch Vorspiegelung falscher Tatsachen, aber auch durch einfaches Verschweigen einer Tatsache hervorgerufen werden.

Das arglistige Handeln erfordert zumindest Vorsatz, eine gezielte Absicht ist nicht erforderlich. Der arglistig Handelnde muss die Unrichtigkeit seiner Angaben kennen oder für möglich halten.

Neben der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung regelt der § 123 BGB auch die Anfechtung aufgrund einer widerrechtlichen Drohung.
Können diese §§ auf die Handlungen der Banken bzw. Ihrer Berater angewendet werden ?
Haften die Banken zivilrechtlich, die den Anlegern diese Zertifikate von Lehman verkauft haben? Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 6.3.2008, Az. III ZR 298/05 muss eine Anlage, die zwar als sicher angepriesen wird, jedoch aufgrund der tatsächlichen Ausgestaltung nicht wirklich sicher ist, auch diese Unsicherheitsfaktoren hinreichend deutlich ausweisen. Ein Anlageberater, der solche Anlagen vermittelt und Kunden diesbezüglich berät, muss auf Ausfallrisiken und Absicherungskonzepte detailliert hinweisen.

Übertragen auf Lehman-Zertifikate bedeutet dies: Die Bewerbung eines ALPHA Express Zertifikates im Prospekt im Fettdruck mit „Creme de la Creme“ ohne gleichwertige Darstellung des Konzeptes des Zertifikates und des Totalverlustrisikos ist unzureichend und dürfte nach dem BGH-Urteil eine Haftung auslösen.

Wer im Prospekt beim Bonus Express Zertifikat auf Öl nicht angibt, wie der Wert berechnet wird und wann genau der Totalverlust eintritt, dürfte nach dem BGH-Urteil ebenfalls haften.

Gleiches gilt, wer ein Bonus Express Defensiv Zertifikat mit Totalverlustrisiko verkauft, da sich dies („defensiv“ und „Totalverlustrisiko“) widerspricht.

Noch krasser wird dies beim Öl-TwinWin-Zertifikat 01/2008. Wer dabei überhaupt nicht angibt, wann es einen Verlust geben kann und nur schreibt „kann bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen, falls der zugrunde liegende Ölpreis am abschließenden Bewertungstag einen Stand von 0 erreicht“, ohne jedoch den zugrunde liegenden Ölpreis überhaupt anzugeben, haftet nach dem obigen BGH-Urteil wohl wegen mangelnder Risikoaufklärung und damit aus Beratungsverschulden.

Im übrigen lässt sich bei einer Vielzahl von Flyern und Prospekten zu Lehman-Zertifikaten feststellen, das die neuen Vorschriften der MiFID und der WpDVerOV im Hinblick auf die redliche und verständliche Darstellung erheblich verletzt wurden, in dem z. B. keine gleichberechtigte Darstellung von Chancen und Risiken erfolgte, kick-backs nicht ausgewiesen wurden, Chancen grob verzerrend dargestellt und Risiken stark verharmlost wurden.
Kapitalanlagebetrug nach § 264a StGB
Soweit in solchen Unterlagen auch die Citibank/Citigroup „Informationen“ abgedruckt hat, wird wohl auch diese dürftige und nicht MiFID-konforme Darstellung nach dem obigen BGH-Urteil zu einer möglichen Haftung der Citibank wegen falscher Prospektangaben führen können.

Wenn man diesen Gedanken einmal fortführt und bedenkt, das falsche Angaben in Prospekten und Werbe- oder Infomaterial auch als Kapitalanlagebetrug nach § 264a StGB strafbar sind, kann man auf sehr dramatische Konsequenzen kommen!
Wenn dann noch der Verkäufer bzw. Bankberater seinen Kunden durch einen Telefonanruf in die Bankenfiliale gelockt hat, wenn er durch individuelle Aussagen oder Zusagen wie „das ist eine ganz sichere Anlage“ „ So sicher wie Festgeld, nur deutlich besser verzinst“ „Lehman ist die Bank von Amerika“ getäuscht hat so stellt sich wirklich die Frage, ob hier nicht die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden sollte.
Unser Verein bietet zur Erfassung der einzelnen Sachverhalte einen Fragebogen an, in dem die Verkaufsmethoden der Bankberater abgefragt werden. Auf diese Art dokumentiert der Verein die Vorgehensweisen der Bankberater. Nur durch eine derartige Dokumentation kann hier das Verkaufssystem der Banken aufgedeckt werden.
Der Fragebogen kann kostenlos angefordert werden beim Schutzverein für Bankenopfer e.V. Krückenweg 114 44225 Dortmund.
Fügen Sie Ihrer Anfrage bitte einen frankierten (90 cent) an Sie selbst adressierten Rückumschlag ( Format A 4 ) bei. Per e – Mail bestellen Sie den Fragebogen bitte unter zertifikateschaden@gmx.de
Die Auswertung der Fragebögen erfolgt durch einen Juristen.

Die Möglichkeit der Teilklage:

Manche Anleger, welche nun vor der Entscheidung stehen, ihre Bank wegen fehlerhafter Anlagevermittlung gerichtlich auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, befürchten ein erhebliches Prozeßkostenrisiko.

Einen Ausweg weist die Möglichkeit der Teilklage.

Bei einer Teilklage macht der klagende Anleger nur einen Teil des seiner Ansicht nach bestehenden Anspruchs geltend. Legt er dies offen, spricht man von einer "offenen" Teilklage, tut er dies nicht, spricht man von einer "verdeckten" Teilklage. Beides ist zulässig und hat zur Folge, daß zumindest bei einem Erfolg der Klage nur der eingeklagte Teil in Rechtskraft erwächst. In einem Folgeprozeß über den Restbetrag muß dann über den Anspruchsgrund neu entschieden werden, was mangels Rechtskraft auch eine abweichende Entscheidung ermöglicht. Dies gilt auch bei einer "verdeckten" Teilklage (BGHZ 135, 178 ff.).

Wer zum Beispiel für 100.000,00 € Zertifikate der Lehman Brothers Treasury Co. B. V. von der C-Bank erworben hat, kann auch erst einmal eine Schadensersatzklage über einen Teilbetrag von 10.000,00 € einreichen.

Der Vorteil dieser Vorgehensweise besteht in einer erheblichen Reduzierung der Kostenrisken im Vergleich zu einer Klage über die komplette Summe.

Diesem Vorteil der Teilklage, steht freilich der Nachteil entgegen, daß die materiellrechtlichen Wirkungen der Rechtshängigkeit in Bezug auf die Verjährung in der Regel nicht eintreten. Insofern kommt ein solches Vorgehen allenfalls für Geschädigte, welche ihre Zertifikate nach 2005 erworben haben, in Frage.


Zertifikate sind Schuldverschreibungen auf den Inhaber. Der Anleger gibt der Ausstellerin (Emittentin) mit seinem Geld de facto ein Darlehen auf das diese dem Anleger wiederum ein Rückzahlungsversprechen macht, dessen Bedingungen im Einzelnen durch das Zertifikat geregelt werden. Beispielhaft wird auf die unten zitierten Konsolidierten Anleihebedingungen der Lehman Brothers Treasury B.V., welche eine Beschreibung der Bedingungen beinhalten, verwiesen.

Die Einhaltung des Rückzahlungsversprechens hängt somit zum einen vom Eintritt der vereinbarten Bedingungen und zum anderen von der Leistungsfähigkeit der Bank ab, die das Versprechen gegeben hat. Es besteht hier das so genannte Emittentenrisiko. Dieses hat sich im Fall Lehman Brothers realisiert.

Mitunter wird für die bestimmte Bedingungen eine Garantie von einem weiteren Kreditinstitut übernommen. Man spricht dann von einem Garantiezertifikat, d. h. ein Zertifikat bei denen Anlegern ein gewisser Rückzahlungsbetrag und damit eine Mindestverzinsung zugesichert wird. So wurden für zahlreiche Zertifikate der Lehman Brothers Treasury B. V. von der Lehman Brothers Holding Inc. Garantien übernommen. Ob die Garantien das Papier wert sind, auf dem sie gedruckt wurden, hängt davon ab, ob die Garantin zahlungsfähig ist. Über das Vermögen der Lehman Brothers Inc. wurde im Oktober 2008 das Verfahren nach Chapter 11 eingeleitet. Ob aus der Sanierungsmasse Zahlungen zu erwarten sind, bleibt abzuwarten.

Von einem Indexzertifikat spricht man, sofern es sich um ein an der Börse notiertes und täglich handelbares Wertpapier handelt, das die Entwicklung eines Aktienindex oder mehrerer Indizes exakt nachvollzieht. Es verbrieft dem Anleger ein Recht auf Zahlung eines Geld- oder Abrechnungsbetrages, dessen Höhe vom Wert des zugrunde liegenden Index bzw. der zugrunde liegenden Indizes am Rückgabe- oder Fälligkeitstag abhängt. Die Rechtsprechung versteht unter Indexzertifikaten Schuldverschreibungen, die den Anspruch des Inhabers gegen den Emittenten auf Zahlung eines Geldbetrages verbriefen, dessen Höhe vom Stand des zugrunde gelegten Index am Ende der Laufzeit abhängt (BGH, Urt. v. 13.07.2004 - XI ZR 178/03 - Indexzertifikate; unter Hinweis auf Wohlfarth/Brause WM 1998, 1859, 1866; Luttermann/Backmann ZIP 2002, 1017, 1019).


Folgende Lehman-Zertifkate dürften für Anleger problematisch geworden sein:

Name des Zertifikates (WKN)

0. Absolute Performer Anleihe (A0GTUH)
0. AIRBAG-OUTPERFORMANCE ZERTIFIKAT(A0MGS6)
0. Alpha Express Garant Anleihe (A0NTS8)
0. ALPHA-EXPRESS ZERTIFIKAT (A0V4E1)
0. ALPHA-EXPRESSZERTIFIKAT (A0LJV6)
0. ALPHA-EXPRESSZERTIFIKAT (A0N6GH)
0. ALPHA-EXPRESSZERTIFIKAT (A0N7XQ)
0. ALPHA-EXPRESSZERTIFIKAT (A0NMGK)
0. ALPHA-EXPRESSZERTIFIKAT (A0NXKZ)
0. ALPHA-EXPRESSZERTIFIKAT (AONXK7)
0. Autocallable Equity-linked Note (A0SG1J)
0. BARRIER REVERSE CONVERTIBLE (A0TU1P)
0. BASKET ZERTIFIKAT (A0GYCP)
0. BASKET ZERTIFIKAT (A0NLZG)
0. BONUS EXPRESS ZERTIFIKAT (A0S116)
0. BONUS EXPRESS ZERTIFIKAT (A0S5EB)
0. BONUS EXPRESS ZERTIFIKAT (A0SUEV)
0. BONUS EXPRESS ZERTIFIKAT (A0SUU7)
0. BONUS EXPRESS ZERTIFIKAT (A0SVB7)
0. BONUS ZERTIFIKAT (A0KSTL)
0. BONUS ZERTIFIKAT (A0LHVD)
0. BONUS ZERTIFIKAT (A0LTTV)
0. BONUS ZERTIFIKAT (A0NLYL)
0. BONUS ZERTIFIKAT (A0TDAA)
0. BONUS ZERTIFIKAT (A0TDAH)
0. BONUS ZERTIFIKAT MIT CAP (A0SG1R)
0. BONUS ZERTIFIKAT MIT CAP (A0SGX3)
0. BONUS ZERTIFIKAT MIT CAP (A0TC9M)
0. BONUS ZERTIFIKAT MIT CAP (A0TDAJ)
0. BONUS ZERTIFIKAT PLUS (A0SUT0)
0. Bull Express Garant Anleihe (A0N1VM)
0. CAPITAL PROTECTED COUPON CERTIFICATE (A0TX6H)
0. CAPITAL PROTECTED CPPI NOTE (A0G39Z)
0. CAPITAL PROTECTED NOTE (A0GUAV)
0. CAPITAL PROTECTED NOTE (A0TLL9)
0. CAPITAL PROTECTED NOTE (A0TME7)
0. CAPITAL PROTECTED NOTE (A0TN6J)
0. CAPITAL PROTECTED NOTE WITH CAP (A0GZSV)
0. CAP-PLUS-ANLEIHE (A0D03A)
0. CAP-PLUS-ANLEIHE (A0GMUB)
0. CatchUp Note (A0TVK2)
0. Delta One Certificate (A0SG1L)
0. Delta One Certificate (A0SG1Q)
0. Delta One Certificate (A0TABR)
0. DIGIPLUS ANLEIHE (A0E5RM)
0. DIVERSIFIED FUNDS PROTECT ANLEIHE (A0LL67)
0. Dragon FX Note (A0NZAD)
0. EQUITY LINKED NOTE (A0GGC1)
0. EXPRESS ANLEIHE (A0GGC2)
0. EXPRESS ANLEIHE (A0GNDS)
0. EXPRESS ANLEIHE (A0HZ63)
0. EXPRESS ANLEIHE (A0HZAX)
0. EXPRESS ANLEIHE (A0L2U5)
0. EXPRESS ANLEIHE (A0SUA8)
0. EXPRESS ANLEIHE (A0SUA9)
0. EXPRESS BONUS-ZERTIFIKAT (A0G0ZC)
0. EXPRESS BONUS-ZERTIFIKAT (A0KHL4)
0. EXPRESS BONUS-ZERTIFIKAT (A0KSBV)
0. EXPRESS BONUS-ZERTIFIKAT (A0LJM3)
0. EXPRESS BONUS-ZERTIFIKAT (A0LJW1)
0. EXPRESS BONUS-ZERTIFIKAT (A0LU6X)
0. EXPRESS BONUS-ZERTIFIKAT (A0LUKW)
0. EXPRESS BONUS-ZERTIFIKAT (A0MHVV)
0. EXPRESS BONUS-ZERTIFIKAT (A0S5NN)
0. EXPRESS BONUS-ZERTIFIKAT (A0SHLW)
0. EXPRESS BONUS-ZERTIFIKAT (A0SHPH)
0. EXPRESS ZERTIFIKAT (A0JYAN)
0. EXPRESS ZERTIFIKAT (A0KG2C)
0. EXPRESS ZERTIFIKAT (A0N8MX)
0. EXPRESS ZERTIFIKAT (A0NMJ4)
0. EXPRESS ZERTIFIKAT (A0NPDJ)
0. EXPRESS ZERTIFIKAT (A0S4TR)
0. EXPRESS ZERTIFIKAT (A0S5HA)
0. EXPRESS ZERTIFIKAT (A0S5TP)
0. EXPRESS ZERTIFIKAT (A0S7D5)
0. EXPRESS ZERTIFIKAT (A0TB0N)
0. EXPRESS ZERTIFIKAT (A0TB0P)
0. EXPRESS ZERTIFIKAT (A0TB4D)
0. EXPRESS ZERTIFIKAT (A0TB4F)
0. EXPRESS ZERTIFIKAT (A0TBEN)
0. FORTRUST ANLEIHE (A0G35S)
0. FORTRUST ANLEIHE (A0GY3V)
0. FORTRUST ANLEIHE (A0GY3W)
0. FORTRUST ANLEIHE (A0NTRW)
0. FURNO ANLEIHE (100% GARANTIE) (A0GRN2)
0. GARANT ANLEIHE (A0G2Z3)
0. GARANT ANLEIHE (A0GUK6)
0. GARANT ANLEIHE (A0GZGW)
0. GARANT ANLEIHE (A0TLKY)
0. GARANT ANLEIHE (A0TQG2)
0. GARANT ANLEIHE (A0TR73)
0. GARANT ANLEIHE (A0TR74)
0. GARANT ANLEIHE (A0TT7X)
0. GARANT ANLEIHE (A0TV57)
0. GARANT ANLEIHE (A0TVPR)
0. GARANT INDEXTRIO ANLEIHE (A0G0Y0)
0. GARANT INDEXTRIO ANLEIHE (A0NTKC)
0. GARANT PLUS ANLEIHE (A0NZ9W)
0. GARANT PLUS ANLEIHE (A0TLL7)
0. GARANT PLUS ANLEIHE (A0TN95)
0. GLOBAL CHAMPION ZERTIFIKAT (A0MJHE)
0. KAPITALGARANTIERTE KUPONANLEIHE (A0TKTT)
0. KAPITALGESCHÜTZTE NOTE (A0G4LS)
0. Locker Note (A0TTLR)
0. Locker Note (A0TUKH)
0. Multi Asset Rainbow Note (A0JXAN)
0. OPTIMA NOTE (A0LMWN)
0. OPTIMA NOTE (A0TNDX)
0. OUTPERFORMANCE-ZERTIFIKAT (A0LHNW)
0. PLUS-ANLEIHE (A0GPNS)
0. PROTECTEXPRESS-ANLEIHE (A0G0GV)
0. PROTECTEXPRESS-ANLEIHE (A0TLG9)
0. Quintett Anleihe (A0GM3U)
0. RANGE NOTE (A0NW76)
0. REAL ESTATE GARANT ANLEIHE (A0G0PN)
0. REAL ESTATE GARANT ANLEIHE (A0G4ZF)
0. REVERSE BONUS ZERTIFIKAT (A0S2A3)
0. SAFETY-OUTPERFORMANCE-ZERTIFIKAT (A0NPV4)
0. Side-Step Certificate (A0GQT5)
0. Side-Step Certificate (A0S58A)
0. SINGLE STOCK TRACKER (A0JXC9)
0. Straddle Bric Note (A0JX2F)
0. Swing Plus Anleihe (A0GF8C)
0. SWING PLUS GARANT 3 - ANLEIHE (A0GRGJ)
0. TOPZINS ZERTIFIKAT (A0MHXQ)
0. TOPZINS ZERTIFIKAT (A0NMXZ)
0. TOPZINS ZERTIFIKAT (A0NTV0)
0. TREASURE PLUS ANLEIHE (A0GD7F)
0. TREASURE PLUS ANLEIHE (A0GGFD)
0. TREASURE PLUS ANLEIHE (A0GK0Y)
0. TREASURE PLUS ANLEIHE (A0GKUN)
0. TWIN WIN ZERTIFIKAT (A0JXAX)
0. TWIN WIN ZERTIFIKAT (A0NZAV)
0. TWIN WIN ZERTIFIKAT (A0SN3X)
0. TWIN WIN ZERTIFIKAT (A0SPQC)
0. TWIN WIN ZERTIFIKAT (A0SRYZ)

1. Absolute Performer Anleihe (A0GTUH)

Der Flyer, welcher eine Kurzbeschreibung über die Bedingungen des Zertifikates beinhaltet ist unter http://gateway.mdgms.com/cdbi/file.pdf?ID_FILE=148233 im Internet abrufbar. Dort wird auszugsweise wie folgt auf bestimmte Risiken hingewiesen:

"...• Kreditrisiko:
Der Anleger trägt das Kreditrisiko der Emittentin, der Lehman Brothers Treasury Co. B.V., bzw. der Garantin, Lehman Brothers Holding Inc.
• Zinssatzrisiko:
Der Wert der Dow Jones EURO STOXX 50® Absolute Performer Anleihe vor Fälligkeit ist u.a. von Zinssätzen abhängig. Bei steigenden Zinsen fällt der Preis der Anleihe, bei fallenden Zinsen steigt der Preis der Anleihe.
• Marktrisiko:
Der 100%ige Kapitalschutz gilt erst zum Ende der Laufzeit. Es kann nicht garantiert werden, dass am Ende der Laufzeit eine höhere Rückzahlung erfolgt. Insbesondere kann nicht garantiert werden, dass die Rückzahlung am Ende der Laufzeit einer Verzinsung entspricht, die über dem entsprechenden Geldmarktniveau liegt. Bei Verkauf der Anleihe vor Laufzeitende kann der Marktpreis unter dem Nennbetrag liegen.
• Kursrisiko:
Der Wert der Dow Jones EURO STOXX 50® Absolute Performer Anleihe ist z. B. von Veränderungen der impliziten Volatilität, Zinssätzen und Restlaufzeit abhängig. Rückrechnungen für die Vergangenheit haben ergeben, dass die Rendite der Anleihe zu bestimmten Zeitpunkten unter dem Niveau einer vergleichbaren Geldmarktanlage gelegen hätte.
• Liquiditätsrisiko:
Lehman Brothers International (Europe) stellt börsentäglich nach bestem Bemühen einen so genannten Sekundärmarktpreis für die Dow Jones EURO STOXX 50® Absolute Performer Anleihe im Frankfurter Freiverkehr. Diese Sekundärmarktpreise werden auf Bloomberg veröffentlicht...."

Die Endgültigen Bedingungen sind unter http://gateway.mdgms.com/cdbi/file.pdf?ID_FILE=148234 abrufbar.

9. ALPHA-EXPRESSZERTIFIKAT (A0NXKZ)

Der Flyer, welcher eine Kurzbeschreibung über die Bedingungen des Zertifikates beinhaltet ist unter http://gateway.mdgms.com/cdbi/file.pdf?ID_FILE=166084 im Internet abrufbar. Dort wird auszugsweise wie folgt auf bestimmte Risiken hingewiesen:

"...Kreditrisiko:
Der Anleger trägt das Kreditrisiko der Emittentin, der Lehman Brothers Treasury Co. B.V., bzw. der Garantin, Lehman Brothers Holding Inc.
Marktrisiko:
Es kann nicht garantiert werden, dass die Rückzahlung am Ende der Laufzeit einer Verzinsung entspricht, die über dem entsprechenden Geldmarktniveau liegt. Bei Verkauf des Zertifikats kann der Marktpreis unter dem Nennbetrag liegen.
Kursrisiko:
Der Wert des ALPHA Express Zertifikats III ist z.B. von Veränderungen der impliziten Volatilität, Zinssätzen und Restlaufzeit abhängig.
Liquiditätsrisiko:
Lehman Brothers International (Europe) stellt börsentäglich nach bestem Bemühen einen so genannten Sekundärmarktpreis für das ALPHA Express Zertifikat III im Frankfurter Freiverkehr..."

Die Endgültigen Bedingungen sind unter http://gateway.mdgms.com/cdbi/file.pdf?ID_FILE=166106 abrufbar.

15. BONUS EXPRESS DEFENSIV ZERTIFIKAT WKN A0S116

Der Flyer, welcher eine Kurzbeschreibung über die Bedingungen des Zertifikates beinhaltet, ist unter http://gateway.mdgms.com/cdbi/file.pdf?ID_FILE=178598 im Internet abrufbar. Dort wird - auszugsweise wie folgt - auf bestimmte Risiken hingewiesen:

"... Kursrisiko
Der Wert des Bonus Express Defensiv Zertifikats ist von Veränderungen der impliziten Volatilität, Zinssätzen und Restlaufzeit abhängig.
Liquiditätsrisiko
Lehman Brothers International (Europe) stellt börsentäglich nach bestem Bemühen einen so genannten Sekundärmarktpreis für das Bonus Express Defensiv Zertifikat im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse. Lehman Brothers International (Europe) übernimmt jedoch keinerlei Rechtspflicht bezüglich des regelmäßigen Stellens von An- und Verkaufspreisen für die Zertifikate.
Totalverlustrisiko
Sollte der Indexstand des Dow Jones EURO STOXX 50® Index bei kontinuierlicher Betrachtung während des Beobachtungszeitraums mindestens einmal auf oder unter 50% des Ausgangswerts liegen, so kann es zu Verlusten des eingesetzten Kapitals (bis hin zum Totalverlust) kommen..."

Die Endgültigen Bedingungen sind unter http://gateway.mdgms.com/cdbi/file.pdf?ID_FILE=178599 abrufbar.

122. Straddle Bric Note (A0JX2F)

Der Flyer, welcher eine Kurzbeschreibung über die Bedingungen des Zertifikates enthält, ist unter http://gateway.mdgms.com/cdbi/file.pdf?ID_FILE=148236 abrufbar. Zu den Risiken finden sich dort folgende Hinweise:

"...Kreditrisiko:
Der Anleger trägt das Kreditrisiko der Emittentin, der Lehman Brothers Treasury Co. B.V., bzw. der Garantin, Lehman Brothers Holding Inc.
Zinssatzrisiko:
Der Wert der BRIC Anleihe vor Fälligkeit ist u.a. von Zinssätzen abhängig. Bei steigenden Zinsen fällt der Preis der Anleihe, bei fallenden Zinsen steigt der Preis der Anleihe.
Marktrisiko:
Der 100%ige Kapitalschutz gilt erst zum Ende der Laufzeit. Es kann nicht garantiert werden, dass am Ende der Laufzeit eine höhere Rückzahlung erfolgt. Insbesondere kann nicht garantiert werden, dass die Rückzahlung am Ende der Laufzeit einer Verzinsung entspricht, die signifikant
über dem entsprechenden Geldmarktniveau liegt. Bei vorzeitigem Verkauf der Anleihe kann der Marktpreis unter dem Nennbetrag liegen.
Kursrisiko:
Der Wert der BRIC Anleihe ist z.B. von Veränderungen der impliziten Volatilität, Zinssätzen und Restlaufzeit abhängig. Rückrechnungen für die Vergangenheit haben ergeben, dass die Rendite der Anleihe zu bestimmten Zeitpunkten unter dem Niveau einer vergleichbaren Geldmarktanlage gelegen hätte.
Liquiditätsrisiko:
Lehman Brothers International Europe stellt börsentäglich nach bestem Bemühen einen so genannten Sekundärmarktpreis für die BRIC Anleihe im Frankfurter Freiverkehr. Diese Sekundärmarktpreise werden auf Bloomberg veröffentlicht..."

Die Endgültigen Bedingungen finden sich unter http://gateway.mdgms.com/cdbi/file.pdf?ID_FILE=148237.

125. TOPZINS ZERTIFIKAT (A0MHXQ)

Der Flyer, welcher eine Kurzbeschreibung über die Bedingungen des Zertifikates enthält, ist unter http://gateway.mdgms.com/cdbi/file.pdf?ID_FILE=155654 im Internet veröffentlicht. Dort wird - auszugsweise wie folgt - auf bestimmte Risken hingewiesen:

"...

• Kursverlauf
Kursverluste des Index können zu Kursverlusten des Zertifikats während der Laufzeit führen.
• Risiko einer reduzierten Rückzahlung
Kursverluste des Index können zu einer reduzierten Rückzahlung am Laufzeitende bis hin zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals sowie der Transaktionskosten führen, falls der zugrunde liegende Index am Abschließenden Bewertungstag einen Indexstand von 0 erreicht.
• Kreditrisiko
Der Anleger trägt das Kreditrisiko der Emittentin, der Lehman Brothers Treasury Co. B.V., bzw. der Garantin, Lehman Brothers Holdings Inc. Aktuelles Rating: A1/A+/A+ (Moody’s/S&P/Fitch)
• Kursrisiko
Das Zertifikat ist während der Laufzeit Markteinflüssen (z. B. Veränderungen der Volatilität, Zinssätzen und Restlaufzeit) unterworfen.
• Liquiditätsrisiko
Lehman Brothers International Europe stellt börsentäglich nach bestem Bemühen einen sogenannten Sekundärmarktpreis für das Topzins Zertifikat im Frankfurter Freiverkehr. Diese Sekundärmarktpreise werden auf Bloomberg und im Internet auf www.lehman.com/structuredinvestments veröffentlicht.

Die Endgültigen Bedingungen sind unter http://gateway.mdgms.com/cdbi/file.pdf?ID_FILE=155653 veröffentlicht.

126. TOPZINS ZERTIFIKAT WKN A0NMXZ

Der Flyer, welcher eine Kurzbeschreibung über die Bedingungen des Zertifikates enthält, ist unter http://gateway.mdgms.com/cdbi/file.pdf?ID_FILE=157336 im Internet veröffentlicht. Dort wird - auszugsweise wie folgt - auf bestimmte Risken hingewiesen:

"...

• Kursverlauf
Kursverluste des Index können zu Kursverlusten des Zertifikats während der Laufzeit führen.
• Risiko einer reduzierten Rückzahlung
Kursverluste des Index können zu einer reduzierten Rückzahlung am Laufzeitende bis hin zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals sowie der Transaktionskosten führen, falls der zugrunde liegende Index am Abschließenden Bewertungstag einen Indexstand von 0 erreicht.
• Kreditrisiko
Der Anleger trägt das Kreditrisiko der Emittentin, der Lehman Brothers Treasury Co. B.V., bzw. der Garantin, Lehman Brothers Holdings Inc. Aktuelles Rating der Garantin: A1/A+/A+ (Moody’s/S&P/Fitch)
• Kursrisiko
Das Zertifikat ist während der Laufzeit Markteinflüssen (z. B. Veränderungen der Volatilität, Zinssätzen und Restlaufzeit) unterworfen.
• Liquiditätsrisiko
Lehman Brothers International Europe stellt börsentäglich nach bestem Bemühen einen sogenannten Sekundärmarktpreis für das Topzins Zertifikat II im Frankfurter Freiverkehr. Diese Sekundärmarktpreise werden auf Bloomberg und im Internet auf www.lehman.com/structuredinvestments veröffentlicht..."

Die Endgültigen Bedingungen sind unter http://gateway.mdgms.com/cdbi/file.pdf?ID_FILE=157598 veröffentlicht.

135. TWIN WIN ZERTIFIKAT (A0SPQC)

Der Flyer, welcher eine Kurzbeschreibung über die Bedingungen des Zertifikates enthält, ist unter http://gateway.mdgms.com/cdbi/file.pdf?ID_FILE=187741 im Internet veröffentlicht. Dort wird - auszugsweise wie folgt - auf bestimmte Risken hingewiesen:

"...

Kreditrisiko
Der Anleger trägt das Kreditrisiko der Emittentin, der Lehman Brothers Treasury Co. B.V., bzw. der Garantin, Lehman Brothers Holding Inc.
Kein Kapitalschutz – Totalverlustrisiko
Sollte während des Beobachtungszeitraums – bei kontinuierlicher Betrachtung – die Wertentwicklung des WTI Crude Öl Futures mindestens einmal unter 50% des Ausgangswerts liegen, so kann es zu Verlusten des eingesetzten Kapitals (bis hin zum Totalverlust) kommen.
Kursrisiko
Das Zertifikat ist während der Laufzeit Markteinflüssen (z.B. Volatilität, Basiswertentwicklung, Zinsen) unterworfen – Kursverluste sind somit möglich.
Marktrisiko
Es kann nicht garantiert werden, dass die Rückzahlung am Ende der Laufzeit einer Verzinsung entspricht, die signifikant über dem entsprechenden Geldmarktniveau liegt. Bei Verkauf des Zertifikats kann der Marktpreis unter dem Nennbetrag liegen.
Liquiditätsrisiko
Lehman Brothers International (Europe) stellt börsentäglich nach bestem Bemühen einen so genannten Sekundärmarktpreis für das ÖL Twin Win Zertifikat im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse. Lehman Brothers International (Europe) übernimmt jedoch keinerlei Rechtspflicht bezüglich des regelmäßigen Stellens von An- und Verkaufspreisen für die Zertifikate..."

Die Endgültigen Bedingungen sind unter http://gateway.mdgms.com/cdbi/file.pdf?ID_FILE=188020 veröffentlicht.

Sparkassen

Die deutschen Sparkassenhaben sich, abgesehen von den Sparkassen in Frankfurt und Hamburg, offensichtlich nicht am Vertrieb der lehman Zertifikate beteiligt.

In Frankfurt sollen ca. 5000 Kunden und in Hamburg ca. 4000 Kunden mit den Zertifikaten beglückt worden sein.

Commerzbank

Die Commerzbank hat auch mit lehman Zertifikaten zu tun, allerdings steckten die wiederum zur Absicherung in Cobold Anleihen.

Presseartikel dazu:
Nicht nur die CitiBank und die Dresdner Bank haben Lehman Zertifikate angeboten, auch andere Banken sind in den Vertrieb eingestiegen.

DZ Bank und Commerzbank haben dabei so genannte Credit Linked Notes vertrieben, die mit Lehman verknüpft sind.
Dazu fanden wir den folgenden Presseartikel:

Zitat:

Anleihen von Lehman vor dem Aus

Auch Kleinanleger sind vor der Lehman-Pleite betroffen: DZ Bank und Commerzbank haben so genannte Credit Linked Notes vertrieben, die mit Lehman verknüpft sind. Die Papiere sind nun auf 10 bis 30 Prozent des Rückzahlungswertes eingebrochen.
Die Pleite von Lehman beschert auch deutschen Kleinanlegern Verluste.

Die Pleite von Lehman beschert auch deutschen Kleinanlegern Verluste.

FRANKFURT. Von der Insolvenz der Lehman Brothers Holding sind auch Privatanleger bei in Deutschland bislang beliebten Spezialanleihen betroffen. Dabei handelt es sich um "Credit Linked Notes", bei denen Zins- und Tilgungszahlungen von mehreren Schuldnern abhängen. Die strukturierten Papiere bieten höhere Zinsen als Anleihen der Einzel-Emittenten. Die Zinsen werden aber nicht gezahlt, wenn eines der Referenzunternehmen ausfällt. Außerdem bekommen Anleger bei einem solchen "Kreditereignis" am Ende der Laufzeit nur einen Bruchteil ihres eingesetzten Kapitals zurück.

Die DZ Bank hat diese Papiere unter dem Namen "Cobold" vertrieben. Bei sechs der strukturierten Bonds im Nominalvolumen über insgesamt 310 Mill. Euro war Lehman einer der Referenzschuldner. Die Commerzbank vertreibt ähnliche Strukturen unter dem Namen "Colibri" - hier ist ein Papier im Nennwert von zehn Mill. Euro mit dem Namen Lehman verknüpft. Mit Mindeststückelungen von nur 1 000 Euro richteten sich die Papiere an Kleinanleger.

Die Kurse der Credit Linked Notes, sind - wie auch herkömmliche Lehman-Anleihen - auf zehn bis 30 Prozent des Rückzahlungswertes von 100 Prozent eingebrochen. Wieviel Geld Anleger zurückbekommen, steht noch nicht fest. Bei den betroffen "Cobold"-Anleihen bekommen Anleger entweder Lehman-Anleihen oder einen Barausgleich. Bei der Commerzbank gibt es Bargeld. Die Höhe berechnet sich aus dem Kurs des Lehman-Bonds, den die Commerzbank als Referenz auswählt.

Quelle: Handelsblatt


Die ,,Cobold''-Anleihen (DZ-Bank):

* Von der DZ-Bank wurde im Mai 2007 die vertragstechnische Konstruktion ,,Cobold 74'' gestartet. Man wird derartiges hoffentlich nicht ernsthaft als ein ,,Finanzprodukt'' bezeichnen wollen. Es handelt sich weder um etwas Finanzinvest-Artiges noch um eine Ware (,,Produkt''). Denn es handelte sich um eine Mischung aus Wettvertrag und Versicherungsvertrag:
* Die Verzinsung von 5 Prozent ist zum Laufzeitende im Juni 2012, falls keine der US-Banken JP Morgan, Goldman Sachs, Lehman Brothers, Morgan Stanley oder Merrill Lynch ein ,,Kreditereignis'' melden muss (letztlich: ,,zahlungsunfähig wird'').
* Durch die Lehman-Insolvenz war die Anleihe nach Stand Oktober 2008 wohl mit Verlusten von über 90% belastet.

,,Colibri-Anleihen'' der Commerzbank

Die Finanzkonstruktion ,,Colibri-Anleihen'' der Commerzbank sind in ähnlicher Weise an Lehman gekoppelt. Colibri-Anleihen wurden wohl als geeignetes Instrument der Altersvorsorge verkauft. sofern Aussagen Dritter hierzu zutreffen. Eine Rückzahlung des Kapitals durch die Commerzbank war im November 2008 wohl in Klärung.

Die Abgrenzung zwischen Wetten und Derivaten.

* Festzustellen ist, dass Banken ganz allgemein derartige Konstruktionen nicht als Wettvertrag bezeichneten.
* Anmerkung: Von Versicherungsvertrag könnte man nur bei Bündelung von Wettverträgen durch ein Unternehmen mit statistisch ausbalanzierter Risikostreuung sprechen. Hier aber war der private Einzelanleger der Wettenbetreiber. Eine statistisch ausbalanzierte Risikostreuung zu derartigem ist auf dem Niveau einer einfachen Anlegerberatung nicht machbar, da selbst die Manager von Hedgefonds hierbei oft überfordert wirken.
* Eine irrtümlich etwas provokativ wirkende Frage wurde schon einmal durchaus im sachlichen Rechtssinn gestellt: Ob Rechtspflicht bestanden hätte, die Vertriebsabteilungen solcher Offerten bei Banken mit der Kennzeichnung ,,Wettbüro'' oder auch ,,Kasino'' auszustatten.
* Es erging um 2002 durchaus eine deutsche Gesetzgebung, die die Ambivalenz zwischen Wettvertrag und Derivat regelte. Dies Problem ist also durchaus geeignet für die juristische Analyse im Fall von Derivaten mit der Natur von Wetten auf zukünftige Ereignisse oder Nicht-Ereignisse.

* Von herausragender Wichtigkeit an den Colibri- und Cobold-Anleihen ist, dass in den Bankabteilungen in einem bereits kritischer werdenden Umfeld durchaus bereits auf den Wegfall von wesentlichen Banken hin Wetten-Konzepte erarbeitet wurden. Die Behauptung, niemand habe auf Derartiges überhaupt einen Gedanken verschwendet, wird damit neu erörterungsbedürftig.
* Es müsste sehr genau analysiert werden, inwieweit Vertreiber-Banken von Lehman-Zertifikaten möglicherweise gleichzeitig im Eigengeschäft Wettgeschäfte auf den Wegfall des jeweiligen Garanten des Kapitals abgeschlossen haben.
* Wer auf den Wegfall von Banken orientierte Zertifikate für Anleger konzipiert, der hat oft ein hausinternes Gegengeschäft abgeschlossen, durch das bei Ereigniseintritt die konstruierende Bank nie der Verlierer sein kann. Damit aber wäre das Bewusstsein der Existenzgefährdung von Banken für die Gestalter der Zertifikate als realer Kalkül-Faktor nachweisbar.

Wichtige Vertriebsbanken von Lehman-Zertifikaten:

Citibank, Dresdner Bank, Sparkassen-System. Allein die Frankfurter Sparkasse räumte wohl im Herbst 2008 ein, dass die Zertifikate der US-Investmentbank rund 5.000 Kunden verkauft worden seien. Der Anlagebetrag liege im ,,höheren zweistelligen Millionenbereich''.
Zur Veranschaulichung (Zahlen hier erfunden als Rechenbeispiel):
5000 Kunden mal Mittelbetrag 15 000 Euro, das entspräche 75 Millionen Euro.

75 Millionen Euro sind auch für eine Bank sehr viel Geld. Es ist zuviel für einen raschen generösen Vorstandsbeschluss ,,aus Imagegründen Rückabwicklung zu allem''. Das sind bereits Summen, bei denen man sorgfältige Strategien erarbeitet.

Ganz allgemein ist zu erhoffen, dass Banken bei Kleinstanlegern bis etwa 3000 Euro versuchen könnten, die große Menge der Streitfälle mit Kompromissen zu neutralisieren. Das gilt besonders, sofern die Bank beim betreffenden Kunden aus der Gesamtbeziehung deutlich mehr Zukunftsertrag zu erwarten hat. Je höher die Schadenssummen, desto schwerer die Kompromisse.

Deutsche Bank

Deutsche Bank

Dresdner Bank

Die Dresdner Bank hat ca. 15 % der in Deutschland vertriebenen Lehman Zertifikate vertrieben.

Pressebericht dazu:

Der Bendestorfer Ivar Buterfas hat 90 000 Euro verloren
Finanzkrise: Ein Opfer will kämpfen
Von Claudia Michaelis

Bendestorf. Ivar Buterfas, Holocaust-Überlebender und Weltfriedenspreisträger aus Bendestorf, hat viel erlebt und viel durchmachen müssen in seinem Leben. Dass ihm je widerfahren könnte, was er jetzt mit dem Institut erlebte, habe er allerdings nicht für möglich gehalten, sagt Buterfas und der Zorn steigt in ihm hoch. Mit Zertifikaten der Dresdner Bank hat der 75-Jährige inklusive Zinsen fast 90 000 Euro verloren Geld, das der zu dieser Zeit schwer an Krebs erkrankte Buterfas 2006 sicher angelegt sehen wollte, um seine Ehefrau Dagmar für den Fall seines Todes gut versorgt zu wissen.
Nun erhebt der gebürtige Hamburger, der sich als Retter der St.-Nikolai-Kirche und Kämpfer für die Gedenkstätte am ehemaligen KZ-Auffanglager Sandbostel große Verdienste erworben hat, schwere Vorwürfe gegen die Dresdner Bank und einen ihrer Wertpapierberater. Von ihm fühlt sich Buterfas nicht nur falsch beraten, sondern regelrecht betrogen: Obwohl er mehrfach klar geäußert hatte, er wolle eine sichere Anlage und nichts, was mit Aktien zu tun hat, überredete ihn ein Berater der Filiale Norderstedt, einen Teil seiner Rentenfonds in Zertifikate zu tauschen.
Nach langem Zögern gab der Schwerkranke dem Drängen nach und steckte 150 000 Euro in zwei Zertifikate, die ihm die Dresdner Bank schriftlich als "konservativ" und "sichere Anlage" empfahl. Dass er mit diesen Papieren tatsächlich in die großen weltweiten Aktienindizes wie Euro Stoxx und Nikkei investierte, habe er erst erfahren, als er angesichts der Finanzkrise im Oktober nachfragte, was mit seinem Geld sei, berichtet Buterfas. Da war der Wert seiner Zertifikate bereits von 150 000 auf 68 000 Euro gefallen.
Seitdem kämpft Buterfas um sein Geld und will auch andere Betroffene ermutigen, sich mit Sammelklagen gegen die Banken zu wehren: "Was da passiert, ist ein solcher Skandal, das kann man nicht einfach so hinnehmen."

Hamburger Sparkasse Haspa

Die Hamburger Sparkasse Haspa hat ca. 3800 Lehman Zertifikate verkauft und hat angekündigt Einzelfallprüfungen vorzunehmen und die Summen auch zu erstatten, wenn eine Falschbertaung vorliegt.

Frankfurter Sparkasse 1822

Die Frankfurter Sparkasse 1822 hat ca. 5000 Zertifikate verkauft und einen ersten Gerichtsprozess am LG Frankfurt gewonnen.
Alerdings handelte es sich bei dem Kläger um einen erfahrenen Anlegerrentner, der auch andere Aktien und Zertifikate in seinen Depots hat.

Volksbanken

Ein Fall der Volksbank Ahlen ist uns bekannt geworden, allerdings handelt es sich hier um eine Fondanlage in einen Luxemburger Fond, 50 000 Euro wurden im jahre 2003 investiert, das Guthaben beträgt jetzt in 12 / 2008 allerdings nur noch 46 000 Euro.

CitiBank

Die Citi Bank hat mit ca. 75 % den größten Anteil an den Verkäufen der Lehman Zertifikate in Deutschland.

Die Citi Bank Deutschland ist nach Frankreich verkauft worden, nach dem Verkauf begann der massive Vertrieb der Lehman Zertifikate.

Der Vorwurf an die Citi Bank ist der:

Die Bankenberater sollen Ihre Depotkunden angerufen haben und z.B. zur Überprüfung des Risikoprofils in die Filiale gebeten haben.

Dabei erfolgte dann teilweise der Verkauf der Zertifikate, wobei telweise sichere einlagengesicherte Anlagen aufgelöst wurden und die freiwerdenden Summen in Lehman Zertifikate investiert worden sind.

Das alles offensichtlich mit System flächendeckend in Deutschland.

Erste Gerichtsverfahren sind bereits anhängig gemacht worden.
So entschied z.B. das Amtsgericht in Leipzig am 8.8.2008 in einer Sache gegen die Citi Bank, dort müssen die Gelder plus Schaden zurückgezahlt werden.

In einem anderen Verfahren am LG Frankfurt verlor der Kläger, wobei es sich allerdings um einen im Anlagegeschäft erfahrenen Kläger gehandelt hatte, der auch andere spekulative Aktien und Papiere in seinem Depot hatte.


Die ,,Cobold''-Anleihen (DZ-Bank):

Von der DZ-Bank wurde im Mai 2007 die vertragstechnische Konstruktion ,,Cobold 74'' gestartet. Man wird derartiges hoffentlich nicht ernsthaft als ein ,,Finanzprodukt'' bezeichnen wollen. Es handelt sich weder um etwas Finanzinvest-Artiges noch um eine Ware (,,Produkt''). Denn es handelte sich um eine Mischung aus Wettvertrag und Versicherungsvertrag:
Die Verzinsung von 5 Prozent ist zum Laufzeitende im Juni 2012, falls keine der US-Banken JP Morgan, Goldman Sachs, Lehman Brothers, Morgan Stanley oder Merrill Lynch ein ,,Kreditereignis'' melden muss (letztlich: ,,zahlungsunfähig wird'').

Durch die Lehman-Insolvenz war die Anleihe nach Stand Oktober 2008 wohl mit Verlusten von über 90% belastet.

,,Colibri-Anleihen'' der Commerzbank

Die Finanzkonstruktion ,,Colibri-Anleihen'' der Commerzbank sind in ähnlicher Weise an Lehman gekoppelt. Colibri-Anleihen wurden wohl als geeignetes Instrument der Altersvorsorge verkauft. sofern Aussagen Dritter hierzu zutreffen. Eine Rückzahlung des Kapitals durch die Commerzbank war im November 2008 wohl in Klärung.

Die Abgrenzung zwischen Wetten und Derivaten.

* Festzustellen ist, dass Banken ganz allgemein derartige Konstruktionen nicht als Wettvertrag bezeichneten.
* Anmerkung: Von Versicherungsvertrag könnte man nur bei Bündelung von Wettverträgen durch ein Unternehmen mit statistisch ausbalanzierter Risikostreuung sprechen. Hier aber war der private Einzelanleger der Wettenbetreiber. Eine statistisch ausbalanzierte Risikostreuung zu derartigem ist auf dem Niveau einer einfachen Anlegerberatung nicht machbar, da selbst die Manager von Hedgefonds hierbei oft überfordert wirken.
* Eine irrtümlich etwas provokativ wirkende Frage wurde schon einmal durchaus im sachlichen Rechtssinn gestellt: Ob Rechtspflicht bestanden hätte, die Vertriebsabteilungen solcher Offerten bei Banken mit der Kennzeichnung ,,Wettbüro'' oder auch ,,Kasino'' auszustatten.
* Es erging um 2002 durchaus eine deutsche Gesetzgebung, die die Ambivalenz zwischen Wettvertrag und Derivat regelte. Dies Problem ist also durchaus geeignet für die juristische Analyse im Fall von Derivaten mit der Natur von Wetten auf zukünftige Ereignisse oder Nicht-Ereignisse.

* Von herausragender Wichtigkeit an den Colibri- und Cobold-Anleihen ist, dass in den Bankabteilungen in einem bereits kritischer werdenden Umfeld durchaus bereits auf den Wegfall von wesentlichen Banken hin Wetten-Konzepte erarbeitet wurden. Die Behauptung, niemand habe auf Derartiges überhaupt einen Gedanken verschwendet, wird damit neu erörterungsbedürftig.
* Es müsste sehr genau analysiert werden, inwieweit Vertreiber-Banken von Lehman-Zertifikaten möglicherweise gleichzeitig im Eigengeschäft Wettgeschäfte auf den Wegfall des jeweiligen Garanten des Kapitals abgeschlossen haben.
* Wer auf den Wegfall von Banken orientierte Zertifikate für Anleger konzipiert, der hat oft ein hausinternes Gegengeschäft abgeschlossen, durch das bei Ereigniseintritt die konstruierende Bank nie der Verlierer sein kann. Damit aber wäre das Bewusstsein der Existenzgefährdung von Banken für die Gestalter der Zertifikate als realer Kalkül-Faktor nachweisbar.

Wichtige Vertriebsbanken von Lehman-Zertifikaten:

Citibank, Dresdner Bank, Sparkassen-System. Allein die Frankfurter Sparkasse räumte wohl im Herbst 2008 ein, dass die Zertifikate der US-Investmentbank rund 5.000 Kunden verkauft worden seien. Der Anlagebetrag liege im ,,höheren zweistelligen Millionenbereich''.
Zur Veranschaulichung (Zahlen hier erfunden als Rechenbeispiel):
5000 Kunden mal Mittelbetrag 15 000 Euro, das entspräche 75 Millionen Euro.

75 Millionen Euro sind auch für eine Bank sehr viel Geld. Es ist zuviel für einen raschen generösen Vorstandsbeschluss ,,aus Imagegründen Rückabwicklung zu allem''. Das sind bereits Summen, bei denen man sorgfältige Strategien erarbeitet.

Ganz allgemein ist zu erhoffen, dass Banken bei Kleinstanlegern bis etwa 3000 Euro versuchen könnten, die große Menge der Streitfälle mit Kompromissen zu neutralisieren. Das gilt besonders, sofern die Bank beim betreffenden Kunden aus der Gesamtbeziehung deutlich mehr Zukunftsertrag zu erwarten hat. Je höher die Schadenssummen, desto schwerer die Kompromisse.

Lehman Interessengemeinschaft Zertifikateschaden

Bundesweit haben sich verschiedene "Lehman Interessengemeinschaften Zertifikateschaden" gegründet.
Die Gründungsinitiative ging von Herrn Brückner aus Bad Vilbel aus, der seine gesamte Altersversorgung in Lehman Zertifikate investiert hatte. Herr Brückner ist auch Initiator der Petitionsschrift und der Donnerstagsdemonstrationen vor den Banken .

Aufgrund dieser Initiativen gibt es heute fast in jeder Großstadt eine Initiativgruppe von betroffenen Lehman Kunden.

Zusätzlich zu diesen Gruppen haben einige deutsche Anwälte die eigenen Mandanten in Gruppen zusammengefasst, auch bei den Anwälten gibt es den Begriff Interessengemeinschaft Zertifikateschaden, manche Anwälte melden, daß Sie zig oder auch mehrere Hundert lehman Kunden vertreten.

Zussätzlich zu diesen Gruppen gibt es auch einige Bankenschutzvereine, die innerhalb Ihrer Vereine auch "Abteilungen für Lehman Geschädigte" eingerichtet haben, auch dort spricht man von Interessengemeinschaften.

Strafanzeige Musterschreiben

Erste Strafanzeigen gegen die CitiBank liegen bereits vor.


Inhaltlich besteht der Verdacht, daß die Bankenberater gezielt Ihre älteren Depotkunden angerufen und in die Bankenfiliale bestellt haben, um gezielt die Depotinhalte umzuschichten. Es sind Fälle bekannt, in denen sichere Festgeldanlagen aufgelöst worden sind, um die dadurch freiwerdenden Mittel in die höchst unsicheren Lehman - Zertifikate zu investieren.
95 % der zumeist über 60 jährigen Kunden wussten vorher gar nichts von Zertifikaten und deren Risiken; diese Kunden haben jetzt Ihre Altersvorsorge verloren und fühlen sich "über den Tisch gezogen"

Ob dabei die Strafvorschriften der §§ 263 und 264a STGB verletzt worden sind müssen die jetzt anlaufenden Ermittlungen zeigen.

Einen Mustertext für eine Strafanzeige finden Sie hier.

Fragebogen Zertifikateschaden

Wenn Sie die Infomappe erhalten haben so finden Sie in der Mappe den Fragebogen zur Erfassung des Sachverhaltes. Füllen sie diesen Fragebogen bitte vollständig aus und senden ihn uns per Fax unter der Rufnummer 0211 - 88284355 zu. Die Auswertung erfolgt durch Volljuristen.

Mitgliedschaft / Service

Die Mitgliedschaft im Verein kostet 75 Euro im Jahr.
Mitglieder können Ihren Bankenfall nach Bestätigung der Mitgliedschaft kostenlos von einem erfahrenen Bankenrechtler prüfen lassen.
Der Verein hat dazu Rahmenverträge mit bankenrechtlich erfahrenen Rechtsanwaltskanzleien abgeschlossen.

Zum Mitgliederantrag:


Bestellung der Infomappe

Die Info-Mappe können Sie per Mail unter zertifikateschaden@gmx.de bestellen.
Für Nichtmitglieder fallen dafür 25 Euro Schztzgebühr an. Die Mappe wird Ihnen gegen Rechnung zugeschickt.


Wenn Sie die Infomappe erhalten haben so finden Sie in der Mappe den Fragebogen zur Erfassung des Sachverhaltes. Füllen sie diesen Fragebogen bitte vollständig aus und senden ihn uns per Fax unter der Rufnummer 0211 - 88284355 zu. Die Auswertung erfolgt durch Volljuristen.

Satzung

§ 1 Vereinsname
1. Der Verein führt den Namen Schutzverein für Bankenopfer.V.

Er präsentiert sich im
Internet unter Schutzverein-für-Bankenopfer.-e.V. de
2. Der Verein hat seinen Sitz in Düsseldorf. Er wird in das Vereinsregister beim AG. Düsseldorf eingetragen.


§ 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit


Zweck des Vereins ist der Schutz der Verbraucher vor unredlichen Finanzdienstleistern. Dieser Zweck wird vornehmlich durch Aufklärung und Beratung von Verbrauchern wahrgenommen. Die Aufklärung und Beratung der Verbraucher erfolgt durch die Verbreitung von Schriften, durch Vorträge und Versammlungen und durch Einrichtungen von Beratungsstellen. Der Verein klärt die Verbraucher insbesondere über die Marktlage, die Qualität und Preiswürdigkeit der auf dem Markt angebotenen Finanzdienstleistungen auf. Er schützt die Verbraucher vor Übervorteilung und warnt vor irreführenden Angaben in der Werbung.

§ 2a Vereinstätigkeit

Der Verein führt Mitgliedertreffen und -veranstaltungen durch. Außerdem strebt er seine Ziele an, indem er

(1) Informationsveranstaltungen durchführt und vereinsfremde Veröffentlichungen zum Thema Finanzdienstleistungen sammelt, archiviert und seinen Mitgliedern zugänglich macht

(2) durch Stellungnahmen auf Politik und Gesetzgebung einwirkt, damit zum Schutz der Bankkunden weitere Gesetze erlassen oder bestehende Gesetze zu ihren Gunsten verändert werden

(3) Rechtsanwälte und/oder Staatsanwaltschaften auf vermutliche Gesetzesübertretungen hinweist

(4) die Interessen der Verbraucher durch Einschaltung einer Anwaltskanzlei auch gerichtlich durchsetzen lassen will, sobald die Voraussetzungen des § 13 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie des § 13 Abs. 2, Ziffer 3 UWG vorliegen.


3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, ist selbstlos tätig und stellt keine politische Organisation dar.
4. Vereinsmittel sind nur für die satzungsmäßigen Zwecke zu verwenden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Vereinsmitteln. Keine Person darf durch unverhältnismäßig hohe Aufwandsentschädigungen oder Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, begünstigt werden.



Die komplette Satzung kann bei uns per Mail bestellt werden.

Impressum

Schutzverein für Bankenopfer e.V.
Fallgatter 3
44139 Dortmund
Registergericht: Amtsgericht Düsseldorf
Vr-Nr.: 9997
Vorstand: Ute Scheel
Kontakt:
Telefon: 0211- 88284354
Telefax: 0211- 88284355
E-Mail: Schutzverein-Bankenopfer@web.de
Internet: http://svbo.blogspot.com

Ab 1.1.2009
Friedrichstr.11
Berlin